
Badeaufsicht nach ÖNORM S 1150 Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal
17 UE
17 UE (3 Seminartage), Mo, Di, Fr, 08.00-15.35 Uhr
inkl. Arbeitsunterlagen
Stornobedingungen
Bis 21 Tage vor Beginn keine Stornogebühr; ab dem 20. Tag 50 %, ab dem Kursbeginntag 100 % des Kursbeitrages.
Nutzen
Sie legen die Prüfung Badeaufsicht ab und erhalten das Zeugnis "Badeaufsicht".
Inhalt
Rechtliche Grundlagen und Normen 1; Bäderhygiene-Grundlagen; hygienische Betriebsführung-Grundlagen; Sicherheit-Grundlagen; Physik- und Chemie-Grundlagen; Grundlagen über Wasseraufbereitungstechnik und Badeanlagen; Kommunikation; Beschwerdemanagement; Prüfung.
Zielgruppen
Personen, die für die Badeaufsicht und die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich sind, sowie Zuständige für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung.
Voraussetzungen
Für den Lehrgangsbesuch: Mindestalter 16 Jahre (Ausüben der Tätigkeit vor dem vollendeten 18. Lebensjahr nur in Begleitung einer weiteren Badeaufsichtsperson über 18 Jahre); Identitätsnachweis; Für das Ausstellen des Zertifikates: durchgängige Anwesenheit im Kurs erforderlich.
Wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungslösungen.